Alfa Versicherungsmaklerin
Reisekrankenversicherung & die Reiserücktrittsversicherung
Bei Reisen ins Ausland besteht nur teilweise ein ausreichender Krankenversicherungsschutz. Zum einen ist es vom jeweiligen Land, in das Sie reisen abhängig, zum anderen kommt es auf die Art und Schwere der Erkrankung an. Bei Reisen in sogenannte Schengen-Staaten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die notwendigen Behandlungen genau wie in Deutschland. Ist die Behandlung im jeweiligen Ausland allerdings teurer als in Deutschland, so bezahlen sie den Rest aus eigener Tasche. Die Reisekrankenversicherung übernimmt in solchen Fällen diese Kosten.
Bei Reisen in Staaten ohne schengener Abkommen sind Sie schlichtweg nicht krankenversichert!
Die Reiserücktrittsversicherung bietet finanzielle Sicherheit bei Urlaubsausfall oder Abbruch der Reise.
Wichtig!
- Der Versicherungsabschluss muss bei Buchung, spätestens 14 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung vorgenommen werden.
- Bei kurzfristiger Reisebuchung (zwischen 28 und 15 Tage vor Reisebeginn) muss der Abschluss bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen.
- Bei Buchung ab 14 Tage vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag möglich
Für eine unverbindliche Beratung kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail!