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Sterbegeldversicherung

Seit der ersatzlosen Streichung des Sterbegeldes der gesetzlichen Krankenkassen im Jahre 2004, können die Kosten für eine würdevolle Beerdigung leicht mehrere tausend Euro ausmachen.

Sterbeurkunde, Erbschein, Testamentseröffnung oder auch Haushaltauflösung sind weitere Kosten, die Im Todesfall entstehen und oft von den Angehörigen getragen werden müssen.

Menschen, die Ihren Hinterbliebenen diese Kosten nicht hinterlassen wollen, können dies mit einer Sterbegeldversicherung tun. Stirbt die versicherte Person, so zahlt der Versicherer die vorher vereinbarte Summe an die Begünstigten aus. Die Versicherungssumme und die Art der Beitragszahlung wird bei Vertragsschluss festgelegt.

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